Wir bitten Sie, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der EuroGames 2004 sorgfältig durchzulesen und durch Ihre anschließende Zustimmung deren Geltung für alle betroffenen Rechtsbeziehungen im Rahmen der Durchführung der EuroGames 2004 in München zwischen Ihnen als TeilnehmerIn (im Folgenden: TeilnehmerIn) und den OrganisatorInnen der EuroGames 2004 (im Folgenden: OrganisatorInnen) zu akzeptieren.
Wenn Sie in München ankommen, werden Sie im Verlauf der Akkreditierung diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen noch einmal sehen. Man wird Sie bitten, diese noch einmal zu lesen und eine Erklärung zu unterschreiben, dass Sie sie gelesen und verstanden haben. Ihre Unterschrift ist Voraussetzung, um Ihnen Ihren Teilnahmepass für die EuroGames 2004 aushändigen zu können.
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I | Geltungsbereich |
| 1. | Die EuroGames 2004 werden vom EuroGames München e.V. organisiert. (im Folgenden: OrganisatorInnen). |
| 2. | Der EuroGames München e.V. handelt dabei im Auftrag der EGLSF (European Gay and Lesbian Sport Federation). |
| 3. | Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von den OrganisatorInnen im Rahmen der EuroGames 2004 durchgeführten Veranstaltungen. |
II | Organisation/Turnierleitung |
| 1. | Die Gesamtorganisation obliegt den OrganisatorInnen. |
| 2. | Die Turnierleitung obliegt den Turnierbeauftragten. |
| 3. | Die OrganisatorInnen und die Turnierleitung behalten sich das Recht vor, bestimmte Aufgaben an qualifizierte Beauftragte (insbesondere SchiedsrichterInnen) zu übertragen. |
| 4. | Die OrganisatorInnen behalten sich für ihre Turnierbeauftragten das Recht vor, SportteilnehmerInnen neu einzuteilen, wenn die/der Registrierte selbst eine Kategorie oder sonstige Klassifizierung gewählt hat. Die OrganisatorInnen behalten sich das Recht vor, nach billigem Ermessen Kategorien oder sonstige Klassifizierungen zusammenzulegen oder zu streichen, sollte dies notwendig sein. |
| 5. | Die Entscheidungen werden von den OrganisatorInnen, der Turnierleitung oder von deren Beauftragten (wie etwa SchiedsrichterInnen) im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit getroffen und verantwortet. Diese sind endgültig. |
| 6. | Die OrganisatorInnen werden sich nach Kräften bemühen, ein Team für Personen zu finden, die bei einer Teamsportart mitspielen wollen und sich für eine Teamsportart registrieren, die aber keinem bestimmten Team angehören. Die Akkreditierung garantiert nicht die Einteilung in ein Team oder die Position in einem Team, die von einer Einzelperson gewählt wurde. Die OrganisatorInnen werden best möglich zugunsten der TeilnehmerInnen entscheiden. |
III | Durchführung, Ablauf |
| 1. | Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der EuroGames 2004 steht nur registrierten TeilnehmerInnen zu. Diese müssen sich ggf. durch Vorlage ihres TeilnehmerInnenausweises legitimieren. |
| 2. | Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der EuroGames 2004 bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen zu beachten. |
| 3. | Dem/r TeilnehmerIn ist bekannt, dass die bewusste oder unbewusste Nichteinhaltung bzw. jeder sonstige Verstoß gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der EuroGames 2004 die sofortige Disqualifikation aus den Wettbewerben und/oder von den EuroGames 2004 zur Folge haben kann. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung richtet sich nach II Nr. 5. |
| 4. | Dem/r TeilnehmerIn ist bekannt, dass einige Veranstaltungsorte und -einrichtungen, die von EuroGames 2004 für sportliche und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden, Nutzungsbedingungen für Sportstätten und ähnlichen Einrichtungen unterfallen und dass diese Bedingungen ohne Einschränkungen eingehalten werden müssen. Für den Fall eines Verstoßes gegen solche Regelungen gilt II Nr. 3 entsprechend. |
| 5. | Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, zu jeder Zeit in fairer Weise an den EuroGames 2004 teilzunehmen. |
| 6. | Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, den schriftlichen und/oder mündlichen Anweisungen der OrganisatorInnen, der Turnierleitung und oder deren Beauftragten im Rahmen der Durchführung der einzelnen Veranstaltungen Folge zu leisten. |
| 7. | Dem/r TeilnehmerIn ist bekannt, dass die bewusste oder unbewusste Nichteinhaltung bzw. jeder sonstige Verstoß gegen die unter III Nr. 6 genannten Anweisungen die sofortige Disqualifikation aus den Wettbewerben und/oder von den EuroGames 2004 zur Folge haben kann. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung richtet sich nach II Nr. 5. |
| 8. | Veranstaltungen bei EuroGames 2004 werden grundsätzlich bei allen Wetterbedingungen durchgeführt. Die OrganisatorInnen und die Turnierleitung behalten sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, Veranstaltungsorte zu wechseln und Veranstaltungspläne zu ändern, wenn dies auch unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den/die TeilnehmerIn zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Gefahr für die Sicherheit der Beteiligten festgestellt wird. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung richtet sich nach II Nr. 5. |
| 9. | Für den Fall, dass ein/e TeilnehmerIn während der Teilnahme an EuroGames 2004 eine Verletzung erleidet oder erkrankt, erlaube sie/er dem medizinischen Personal, die für notwendig gehaltene Erste-Hilfe und medizinische Behandlung durchzuführen. Dies umfasst auch, soweit erforderlich, spezialisierte medizinische Fürsorge in Krankenhäusern und bei Gesundheitseinrichtungen. |
IV | Verbotene Substanzen |
| 1. | Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, keine verbotene Substanz, entsprechend den Bestimmungen über verbotene Substanzen des International Olympic Commitee einzunehmen. |
| 2. | Die OrganisatorInnen behalten sich das Recht vor, Urinproben von AthletInnen zu nehmen. |
| 3. | Die OrganisatorInnen behalten sich das Recht vor, TeilnehmerInnen zu disqualifizieren, die verbotene Substanzen zur Steigerung der Leistung im Sport im Sinne von IV Nr. 1 eingenommen haben. |
V | Siegerehrung |
| 1. | Die Siegerehrung jeder Veranstaltung findet im Anschluss an den letzten Wertungsdurchgang statt. |
| 2. | Entsprechend den Richtlinien für jede Sportart, werden die OrganisatorInnen Gold-, Silber- und Bronzemedaillen an die Erst-, Zweit- und Drittplazierten überreichen, ungeachtet der Anzahl der TeilnehmerInnen der jeweiligen Klasse, es sei denn, die Richtlinien einer Sportart bestimmen etwas anderes. |
| 3. | Die Zusammenlegung von Klassen oder Altersgruppen i.S.v. II Nr. 4 werden die Verleihung von Medaillen nach den Regeln einer bestimmten Sportart nicht beeinflussen. |
VI | Haftung |
| 1. | Der/die TeilnehmerIn erklärt, dass sie/er zur Teilnahme an Veranstaltungen, für die sie/er sich angemeldet hat, ausreichend körperlich fit und in gesunder Verfassung ist und von keinen ernsthaften medizinischen Beeinträchtigungen Kenntnis hat, die sie/ihn hindern würden, an diesen körperlichen Aktivitäten teilzunehmen. (Zur Vermeidung von Zweifeln wird vereinbart, dass im Sinne dieses Absatzes die Diagnose "HIV-positiv" keinen "ernsthaften medizinischen Befund" darstellt.) |
| 2. | Die OrganisatorInnen haften im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des/r Teilnehmer/in/s. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des/r Teilnehmer/in/s, die Folge der Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen aus Nr. VI 1 sind, keine Verantwortlichkeit der OrganisatorInnen begründen. |
| 3. | Die Haftung für sonstige Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. |
| 4. | Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die OrganisatorInnen hat in Schriftform zu erfolgen. |
VII | Versicherung |
| 1. | Die OrganisatorInnen weisen darauf hin, dass nicht alle Unfall-/Krankenversicherungen mit ihren Leistungen die Risiken im Rahmen einer solchen Sportveranstaltung abdecken. |
| 2. | Der/die TeilnehmerIn hat deshalb selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dieser umfasst insbesondere eine Unfall-/Kranken- und unter Umständen auch eine Reiseversicherung. Die OrganisatorInnen trifft insoweit keine Obliegenheit. |
VIII | Verlust |
| 1. | Im Falle des Verlustes oder Diebstahls des offiziellen EuroGames-Passes, kann ein Ersatz nur gegen Zahlung des vereinbarten Preises von der Verkaufsstelle im Rainbow-Village erhalten werden. |
IX | Freigabe |
| 1. | Mit der Registrierung für die EuroGames 2004 (ob als TeilnehmerIn, SchiedsrichterIn, Beauftragter, freiwillige/r HelferIn oder in anderer Funktion) wird folgendes gestattet: EuroGames 2004 und EGLSF sowie deren Nachfolgeorganisationen, Beauftragten und ggf. zu benennenden weiteren Personen (nachfolgend: "NutzerIn") wird das uneingeschränkte Recht und die Erlaubnis erteilt, für alle Zeiten Namen, die Abbildung, die Stimme und Lichtbilder, entweder allein oder in Begleitung von anderen Personen oder Gegenstände in beliebiger Weise und in beliebigen Medien zu beliebigen Zeitpunkten für alle legalen Zwecke in der ganzen Welt zu verwenden. |
| 2. | Es wird auf das Recht verzichtet, Lichtbilder oder andere Materialien zu prüfen oder zu genehmigen, sowie deren Gebrauch, die geschriebene oder gesprochene Version, die in Zusammenhang damit verwendet wird. Es wird zugestimmt, dass etwaige Lichtbilder, die von dem/r NutzerIn gemacht werden, Eigentum der NutzerIn werden. Es besteht keine Verpflichtung des/r Nutzer/in/s, den Namen, die Abbildung, die Stimme oder das Lichtbild, ob als Ganzes oder teilweise zu gebrauchen. Es wird weiterhin zugestimmt, dass weder die NutzerInnen noch jemand, der/die von ihnen die Erlaubnis erhalten hat, für Schäden haftbar gemacht wird, die durch den Gebrauch des Namens, der Abbildung, der Stimme oder Lichtbilder entstehen. Dies schließt auch eine versehentlich falsche Darstellung der registrierten Person ein. |
| 3. | Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er/sie mit den gymnastischen, sportlichen oder anderen Geräten, die sie/er während EuroGames 2004 verwenden wird, völlig vertraut ist und vorher häufig gymnastische, sportliche oder andere Tätigkeiten ausgeführt wurden, die denjenigen im Rahmen der Wettkämpfe bei EuroGames 2004 ähnlich sind. Die hiermit verbundenen Risiken sind bekannt. |
X | Gerichtsstand |
| 1. | Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist ausschließlicher Gerichtsstand München. |
XI | Sonstiges |
| 1. | Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, das Logo und andere Warenzeichen von EuroGames 2004 auf persönlicher Kleidung und/oder Teamuniformen, auf Verkaufsgegenständen oder auf Promotionsmaterial nicht zu gebrauchen. (Maßstab hierfür sind u. a. die vertraglichen Bestimmungen zwischen der EGLSF und EuroGames 2004). |
| 2. | Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, die in Konkurrenz zu Sponsorenrechten von EuroGames 2004 stehen oder die Rechte bezüglich Vermarktungsmöglichkeiten von Logos beeinträchtigen, deren Präsenz ausschließlich auf die Veranstaltungsorte von EuroGames 2004 beschränkt ist. |
| 3. | Stellen die OrganisatorInnen, die Turnierleitung oder ein/e Beauftragte/r während der EuroGames 2004 fest, dass gegen die Verpflichtung aus III Nr.1, 2 verstoßen wird, verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn, die beanstandeten Handlungen unterlassen. Gleiches gilt für Uniformen, Symbole oder andere Gegenstände, die derartige Beeinträchtigungen verursachen. In schwerwiegenden Fällen kann der Verstoß gegen die Verpflichtungen aus III Nr. 1, 2 die sofortige Disqualifikation aus den Wettbewerben oder von den EuroGames 2004 zur Folge haben. Die Zuständigkeit für diese Entscheidungen richtet sich nach II Nr. 5. |
| 4. | Die Erstattung von Zahlungen liegt im billigen Ermessen der OrganisatorInnen. |